Hinweis:
Der Centropa Pharma-Service besorgt seit vielen Jahren für Apotheken Produkte, die unter internationale Nährstoffsupplemente oder internationale Arzneimittel fallen und von Ärzten verschrieben werden.
"Hierbei handelt es sich um in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel, für welche die Werbung gemäß §§3a und 8 HWG unzulässig ist.
Sofern Sie ein solches Arzneimittel aber ausnahmsweise im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73.3 AMG zum Zwecke der Anwendung an Ihrem Patienten beziehen möchten - das ist rechtlich zulässig-, können wir Ihnen bei der Vermittlung einer Apotheke / Pharmacie behilflich sein."
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